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   VG Magdeburg, 15.03.2005 - 5 A 3/05   

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VG Magdeburg, 15.03.2005 - 5 A 3/05 (https://dejure.org/2005,59990)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15.03.2005 - 5 A 3/05 (https://dejure.org/2005,59990)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 15. März 2005 - 5 A 3/05 (https://dejure.org/2005,59990)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - 1 A 512/02

    Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Beamten; Verdichtung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.03.2005 - 5 A 3/05
    Ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung besteht unter dem Gesichtspunkt der Nichterfüllung der Pflicht zur Bestenauslese ( Art. 33 Abs. 2 GG ) unter folgenden Voraussetzungen (vgl. OVG NW, Urteil vom 7. Juli 2004 - 1 A 512/02 -, JURIS; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., Rn. 69 ff): Erstens muss der Dienstherr bei seiner Auswahlentscheidung, seine Pflicht zur Bestenauslese und damit den Anspruch des Klägers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (also den Bewerbungsverfahrensanspruch) verletzt haben.

    Auch im Hinblick auf die weiteren Beförderungsrunden sind die Beurteilungen nicht erstellt worden, so dass es für das Gericht unmöglich ist, die Bewerberkonkurrenzen nachzuzeichnen (vgl. OVG NW Urteil vom 7. Juli 2004, - 1 A 512/02 -, JURIS).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.03.2005 - 5 A 3/05
    Das Bundesverwaltungsgericht führt hinsichtlich der Umkehrung der materiellen Beweislast aus ( BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, JURIS): Hat der Dienstherr es versäumt, die Auswahlentscheidung auf fehlerfreie Grundlagen zu stützen, und ist es nicht mehr möglich, eine gesicherte Vergleichsbasis zu rekonstruieren, so trägt der Dienstherr die materielle Beweislast dafür, dass der nicht ernannte Bewerber auch nach einem fehlerfreien Auswahlverfahren ohne Erfolg geblieben wäre.
  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Auszug aus VG Magdeburg, 15.03.2005 - 5 A 3/05
    Vielmehr wäre jedenfalls aufgrund aktueller (Anlass-) Beurteilungen ein Leistungs- und Eignungsvergleich vorzunehmen gewesen, wenn im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine Beurteilungen vorliegen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 -, JURIS; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 1997 - 11 U 160/96 - JURIS).
  • OLG Hamm, 07.02.1997 - 11 U 160/96
    Auszug aus VG Magdeburg, 15.03.2005 - 5 A 3/05
    Vielmehr wäre jedenfalls aufgrund aktueller (Anlass-) Beurteilungen ein Leistungs- und Eignungsvergleich vorzunehmen gewesen, wenn im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine Beurteilungen vorliegen (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 20. April 1993 - 1 TG 709/93 -, JURIS; OLG Hamm, Urteil vom 7. Februar 1997 - 11 U 160/96 - JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2009 - 1 L 41/09

    Zum (Fortsetztungs-)Feststellungsinteresse im Falle einer vormaligen Klage eines

    Mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 15. März 2005 - Az.: 5 A 3/05 - (nachfolgend: OVG LSA, Beschluss vom 7. Februar 2006 - Az.: 1 L 251/05 -, veröffentlicht bei [...]) wurde der Beklagte wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruches des Klägers im Rahmen einer Auswahlentscheidung betreffend das Amt eines Ministerialrates der Besoldungsgruppe B 2 BBesO zu Schadensersatzleistungen dahingehend verurteilt, den Kläger besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als wenn ihm ab dem 22. Dezember 2000 das Amt eines Ministerialrates der Besoldungsgruppe B 2 BBesO übertragen worden wäre.

    Das Verwaltungsgericht wie auch der beschließende Senat in seiner nachfolgenden Entscheidung haben insofern zur Begründung ausgeführt, dass der in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 15. März 2005 - Az.: 5 A 3/05 - ausgesprochene Schadensersatz keine immateriellen Ansprüche erfasse.

    Das Verwaltungsgericht wie auch der beschließende Senat in seiner nachfolgenden Entscheidung haben diesbezüglich zur Begründung ausgeführt, dass der in dem vorangegangenen Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 15. März 2005 - Az.: 5 A 3/05 - ausgesprochene Schadensersatz gerade keine immateriellen Ansprüche erfasst.

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